Rechtliche Sicherheit für Berater durch Telefonaufzeichnung App
Die FondsKonzept AG hat die Umstellung ihres ITSystems nach den Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II in der ersten Januarwoche 2018 trotz knapper Zeitvorgaben und rechtlicher Unsicherheiten erfolgreich abgeschlossen. So konnten auf der OnlinePlattform Maklerservicecenter (MSC) alle Funktionalitäten zur Geeignetheitsprüfung sowie zur Geeignetheitserklärung für die Makler freigeschaltet werden.
Gemäß der gesetzlichen Bestimmung des Zielmarktes für ein Finanzprodukt sind alle
gelieferten Zielmarktdaten der Kapitalverwaltungsgesellschaften sukzessive in das System eingelesen worden. Wählt der FondsKonzeptPartner nun einen Investmentfonds für seinen Kunden aus, vergleicht das System die Daten des Fonds automatisch mit den individuell erfassten Parametern aus dem Anlegerprofil und zeigt das Ergebnis dem Makler unmittelbar an. Dieses Vorgehen bedeutet für den Makler eine hohe juristische Sicherheit bei der Produktauswahl und die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen im Hinblick auf den Geeignetheitstest.
Zu den neuen Funktionen gehört auch ein Update der BeraterApp mit der Erweiterung um eine Telefonfunktion, mit der relevante Kundengespräche, die zu Anlageentscheidungen führen, gemäß der geforderten Geeignetheitserklärung nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgezeichnet werden. Zusammen mit der ChatFunktion im Rahmen einer Multi ChannelKommunikation verfügt der Makler somit über eine leistungsstarke Infrastruktur, um mit seinen Kunden serviceorientiert und sicher in Kontakt zu treten.
„Wir haben das Inkrafttreten von MiFID II in Deutschland genutzt, um die Dienstleistungen für den Makler und seine Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus auszuweiten,“ so HansJürgen Bretzke, Vorstand der FondsKonzept AG. Die Prüfung der Übereinstimmung der vom Kunden gehaltenen Investmentfonds mit seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit wird im Makerservicecenter börsentäglich vorgenommen. Diese Funktion ist vor allem deshalb von Bedeutung, da sich etwa der Aktienanteil eines im Portfolio gehaltenen Mischfonds durch marktbedingte Schwankungen verändern und damit die Anlagegrenzen des Kunden verletzten kann. Solche erweiterten Leistungen eröffnen den Maklern die Möglichkeit, ihre Beratungsdienstleistungen auszubauen und aufgrund der erbrachten Mehrwerte entsprechende Servicegebühren mit den Kunden zu vereinbaren.
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