Versicherungsbedingungen sind mit deutschem Recht nicht vereinbar

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Europ Assistance S.A. Irish Branch abgemahnt. Die Versicherungsgesellschaft bietet eine Reiserücktrittsversicherung für Reisen an, die über den Bezahldienst PayPal bezahlt werden. Die verwendeten Versicherungsbedingungen sind nach Auffassung des BdV in vielen Punkten unwirksam. „EU­Versicherer, die ein Versicherungsprodukt ausschließlich für den deutschen Markt konzipieren, müssen ihre Versicherungsbedingungen an deutschem Recht messen lassen“, stellt BdV­Justiziar Heiko Gaußmann klar. Die Europ Assistance bleibt in vielen Punkten deutlich hinter den hohen deutschen Standards zurück, so z. B. bei der Definition des Versicherungsfalles und dem Obliegenheitsrecht.

Die auf dem deutschen Versicherungsmarkt etablierten Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung beschreiben bestimmte ausdrücklich versicherte Ereignisse, wie vor allem schwere Unfallverletzungen oder unerwartete schwere Erkrankungen. Die Bedingungen von Europ Assistance verlangen dagegen „höhere Gewalt“ als Rücktrittsgrund. „Anhand dieser Definition kann der Versicherte nicht einmal im Ansatz erahnen, in welchen Fällen er Leistungen aus der Versicherung bekommt“, so Gaußmann.

Als Höhere Gewalt gilt:

„… ein unvorhersehbares, außergewöhnliches, unvermeidliches und außer der Kontrolle des Versicherten stehendes Ereignis, das auch durch die Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht vom Versicherten hätte vermieden werden können.“

Der BdV hält auch weitere Klauseln im Obliegenheitsrecht für unwirksam. Die Europ Assistance hält sich in bestimmten Fällen von grober Fahrlässigkeit für vollständig leistungsfrei. Damit verstößt sie gegen das 2008 abgeschaffte Alles­oder­ Nichts­Prinzip. Die Klauseln werden in der für das PayPal­Mitglied kostenfreien Gruppenversicherung als auch in der kostenpflichtigen Premium­ und Familienversicherung verwendet.

„Es ist schon erstaunlich, wie man gegen fundamentale Rechtsprinzipien verstoßen kann, die zugunsten der Verbraucher seit Jahren Standard in Deutschland sind“, äußert sich Gaußmann irritiert über den intransparenten, lückenhaften und unzureichenden Versicherungsschutz der PayPal­Reiseversicherung.

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