Bankenverband gibt eine Übersicht
Die Europäische Kommission will den Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft harmonisieren. Daher hat der EUGesetzgeber mit der Überarbeitung der EU Finanzmarktrichtlinie (MiFID II Markets in Financial Instruments Directive) einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen für das Wertpapiergeschäft geschaffen. Ab dem 3.1.2018 gelten diese neuen rechtlichen Vorgaben auch in Deutschland. Eine Vielzahl der umfangreichen Änderungen vollzieht sich in den internen Systemen der Banken. Aber die folgenden neuen Regelungen sollten alle Wertpapier-Anleger kennen:
Telefongespräche zu Wertpapiergeschäften werden künftig aufgezeichnet und fünf Jahre aufbewahrt, wenn sie zu einem Wertpapiergeschäft führen oder führen können. Persönliche Gespräche etwa in der Filiale sind schriftlich zu dokumentieren.
Nicht ganz so neu ist die nun europaweit einheitlich geregelte Geeignetheitserklärung, für die das deutsche Beratungsprotokoll als Blaupause diente. Sie soll dem Anleger zeigen, warum ein ihm empfohlenes Produkt zu seinen Anlagezielen passt.
Anleger werden künftig vorab in Euro und Cent über die Kosten eines Produkts und einer Wertpapierdienstleistung informiert.
Ab 2018 erhalten Anleger vierteljährlich Aufstellungen über die von ihnen gehaltenen Finanzinstrumente.
Die neuen Vorschriften zielen also auf mehr Transparenz und einen stärkeren Schutz der Anleger, führen aber auch zu einem höheren bürokratischem Aufwand. Wie sie sich auf die Kunden insgesamt und die Angebotspalette der einzelnen Banken auswirken werden, muss sich erst zeigen.
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